Empfänger

Wer kann Lebensmittel erhalten?

Lebensmittelausgaben erfolgen an Personen mit einem Nachweis über:

  • Leistungsbezug Bürgergeld (SGB II)
  • bedürftige Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld I sowie Personen ohne eigenes Einkommen in Kombination mit einem der folgenden Bescheide:
  • GEZ-Befreiung
  • Wohngeldbescheid
  • Kinderzuschlag
  • BaföG/ BAB
  • Asylbewerberleistungen
  • Grundsicherung nach SGB XII
  • Sozialpass
  • Achtung: Sind Sie von Kurzarbeit betroffen und fallen durch die Bezugshöhe in eine Bedürftigensituation sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen  gern weiter!

Bitte legen Sie bei erstmaliger Nutzung des Tafelangebotes unseren zuständigen MitarbeiterInnen einen aktuellen Nachweis Ihrer Bedürftigkeit vor. Sie erhalten bei positiver Prüfung einen Kundenausweis.

Wie beantrage ich einen Tafelausweis?

Parallel zu den jeweiligen Ausgabezeiten kann bei den MitarbeiterInnen der jeweiligen Ausgabestelle ein Tafelausweis beantragt werden. Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung.

Mitzubringen sind entsprechende Nachweise der Bedürftigkeit, wie ALG II-Bescheid, Wohngeldbescheid, GEZ-Befreiung, Rentenbescheid, Sozialpässe u.a.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, zum Kreis der berücksichtigten Bedürftigen zu gehören bzw. verfügen gegenwärtig nicht über einen entsprechenden Nachweis, werden Sie unsere MitarbeiterInnen gern beraten. Auch dann können Sie die genannten Sprechzeiten nutzen.

Telefonisch sind wir erreichbar unter 03727/ 997815 oder unter 0171/ 73655697
bzw. per E-mail: mittweidaer.tafel@netzwerk-mittweida.de